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Allgemeine Geschäftsbedingungen der DLG AgroFood Medien GmbH

Geschäftsführung
Dr. Michaela Roland
Max-Eyth-Weg 1
64823 Groß-Umstadt
Telefon: 069 - 247 88 479, 
Telefax: 069 - 247 88 8479
E-Mail: 
info(at)dlg-agrofoodmedien.de

Sekretariat
Stephanie Rebscher
Max-Eyth-Weg 1
64823 Groß-Umstadt
Tel. 069 - 247 88 488
Fax: 069 - 247 88 8488
E-Mail:
s.rebscher(at)dlg-agrofoodmedien.de 

  1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
     
  2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für innerhalb eines Jahres in der Druckschrift erscheinende Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
     
  3. Der Werbungtreibende erhält rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
     
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die DLG AgroFood Medien GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der DLG AgroFood Medien GmbH zurückzuvergüten.
     
  5. Text-Millimeter werden mit tariflichem Aufschlag abgerechnet.
     
  6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet. Ziffer 10 findet sinngemäß Anwendung. Anzeigen, die mindestens an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden mit Platzaufschlag berechnet. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
     
  7. Anzeigen, die mindestens an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen),
    werden mit Platzaufschlag berechnet. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
    als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
     
  8. Die DLG AgroFood Medien GmbH behält sich vor, Anzeigen und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Richtlinien abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die durch Vertreter angenommen werden. Wird eine Anzeige nach Veröffentlichung von Dritten beanstandet, so ist der Auftraggeber der beanstandeten Anzeige dem Verlag gegenüber für evtl. Rechtsfolgen regresspflichtig. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
     
  9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes bzw. einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die DLG AgroFood Medien GmbH gewährt die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Grundlage hierfür ist die durchschnittliche Druckleistung nach dem jeweiligen Druckverfahren und der verwendeten Papierqualität.
     
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem, unvollständigem oder nicht termingerechtem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige geltend gemacht werden. Für Fehler aus telefonischen Vermittlungen jeder Art übernimmt die DLG AgroFood Medien GmbH keine Haftung.
     
  11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
     
  12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen.
     
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten berechnet. Die DLG AgroFood Medien GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis  zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und Zahlungsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
     
  14. Die DLG AgroFood Medien GmbH liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Ein Kopfbeleg oder eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang des Anzeigenauftrages dies rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung der DLG AgroFood Medien GmbH.
     
  15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Lithos, Zeichnungen, Anzeigendaten etc. hat der Auftraggeber zu bezahlen.
     
  16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v. H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
     
  17. Bei Chiffre-Anzeigen wendet die DLG AgroFood Medien GmbH für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die DLG AgroFood Medien GmbH behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist die DLG AgroFood Medien GmbH nicht verpflichtet.
     
  18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der Veröffentlichung der Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet die DLG AgroFood Medien GmbH die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Anzeigenaufträge werden nur zu den Geschäftsbedingungen der DLG AgroFood Medien GmbH ausgeführt. Geschäftsbedingungen der Inserenten und Werbungsmittler haben keine Gültigkeit, sofern nicht einzelne Punkte schriftlich bestätigt wurden.
     
  19. Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wendet die DLG AgroFood Medien GmbH die geschäftsübliche Sorgfalt an. Er haftet aber nicht, wenn er von dem Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird.

  20. Anzeigenaufträge werden nur zu den Geschäftsbedingungen der DLG AgroFood Medien GmbH ausgeführt. Geschäftsbedingungen der Inserenten und Werbungsmittler haben keine Gültigkeit, sofern nicht einzelne Punkte schriftlich bestätigt wurden.

  21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt.

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